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   OLG Naumburg, 28.02.2013 - 3 UF 186/12   

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https://dejure.org/2013,52355
OLG Naumburg, 28.02.2013 - 3 UF 186/12 (https://dejure.org/2013,52355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 3 UF 186/12 (https://dejure.org/2013,52355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 3 UF 186/12 (https://dejure.org/2013,52355)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 28.02.2012 - 18 UF 184/09

    Elterliche Sorge: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei entgegenstehendem

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2013 - 3 UF 186/12
    Ein solcher Ausnahmefall kann dann aber nur gegeben sein, wenn das Betreuungs- Wechselmodell im Hinblick auf das Kindeswohl geboten ist und dem eindeutig geäußerten und belastbaren Willen der Kinder entspricht (KG FamRZ 2012, 886).
  • AG Monschau, 30.05.2012 - 6 F 59/12

    Übertragung der Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2013 - 3 UF 186/12
    Gegen den Widerstand eines Elternteils kann das Wechselmodell nicht angeordnet werden (OLG Hamm FamRZ 2012, 1883).
  • OLG Naumburg, 23.09.2013 - 8 UF 146/13

    Umgangsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung des Wechselmodells

    Unabhängig davon, dass die Kindeseltern vorliegend kein Umgangsverfahren führen und keine entsprechenden Umgangsanträge gestellt haben, kann gegen den Willen der Kindesmutter das Wechselmodell nicht angeordnet werden (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 28.02.2013 - 3 UF 186/12 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. März 2013 - 13 UF 234/12 -, juris m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 08.08.2014 - 8 UF 152/14

    Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit der Anordnung eines Wechselmodells

    Das vom Beteiligten zu 2 - nach wie vor - präferierte "Wechselmodell" könne unter den gegebenen Umständen nicht gerichtlich angeordnet werden, denn nach der Rechtsprechung des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Naumburg dürfe die Anordnung eines "Wechselmodells" nur dann in Betracht gezogen werden, "wenn die Kindeseltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen, beide hochmotiviert und an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sind, kontinuierlich kommunizieren und kooperieren" und "willens und in der Lage sind, sich über ein einheitliches Erziehungskonzept zu einigen und die Vorstellungen des jeweils anderen in der Frage der Erziehung zu tolerieren" (1. Familiensenat des OLG Naumburg, Beschl. v. 28.02.2013 - 3 UF 186/12 -).
  • OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15

    Umgangsverfahren: Anordnung eines Wechselmodells bei vorherigem Scheitern einer

    Auch wenn man hinsichtlich eines Doppelresidenzmodells keine gesteigerten Anforderungen an die elterliche Beziehung dergestalt stellt, dass die Eltern hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet kontinuierlich kommunizieren und kooperieren und in der Lage sein müssten, sich über einheitliche Erziehungs- und Betreuungskonzepte zu einigen (so aber OLG Naumburg, Beschluss v. 28.02.2013 zu 3 UF 186/12, und OLG Hamm, Beschluss v. 16.02.2012 zu 2 UF 211/11, jeweils zitiert bei juris), so ist doch davon auszugehen, dass jedenfalls eine Kommunikation in einem solchen Maße vonnöten ist, dass ein zum Beispiel wöchentlicher Wechsel des Kindes von einem zum anderen Elternteil ohne erhebliche Belastungen für das Kind bewerkstelligt werden kann.
  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

    In Literatur und Rechtsprechung überwiegt die Auffassung, dass die Anordnung des (Betreuungs)-Wechselmodells bei widerstreitenden Anträgen gar nicht möglich sei, da der Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung fehle (vgl. Schwab, FamRZ 1998, 457) und ein gemeinsamer Kooperationswille der Eltern unverzichtbare Voraussetzung sei (vgl. BGH, Beschl. v. 14.10.1992 - Az. XII ZB 150/91 - FamRZ 1993, 314; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.3.2007, - Az 16 UF 13/07 - OLG Hamm NJW 2012, 398; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2013 - Az. 3 UF 186/12 -, FamRZ 2014, 50; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2012 - 3 UF 8/12 -, juris; Übersicht bei Hildegund Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis, Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung, 2013, S. 391 ff.).
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